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   BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R   

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BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R (https://dejure.org/1998,4367)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R (https://dejure.org/1998,4367)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R (https://dejure.org/1998,4367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Honorarkürzungen von Zahnärzten durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZÄV) unter Anwendung der angeordneten Punktwertdegression - Verstoß der gesetzlichen Bestimmungen über die Punktwertdegression (§ 85 Absatz 4b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V)) gegen das ...

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Punktwertdegression verfassungsgemäß, Ermittlung der degressionspflichtigen Punktmengen, Zeitpunkt der Überschreitung des Grenzwertes der Punktmengengrenzen, keine Sonderregelung für Kieferorthopäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R
    Im Hinblick auf das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - ist der Kläger der Auffassung, die Ausführungen des Senats beträfen nur Kieferorthopäden und beanspruchten für die übrigen Zahnärzte keine Geltung.

    Das hat der Senat durch die Urteile vom 14. Mai 1997 (- 6 RKa 25/96 - BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - nicht veröffentlicht) entschieden.

    Nur diese Gesetzesauslegung entspricht auch dem gesetzlichen Anliegen, mit der Regelung das als Sofortmaßnahme zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringende Einsparvolumen auf die umsatzstarken Praxen zu konzentrieren und zugleich iS der Verbesserung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung Anreize für überdurchschnittliche Umsätze zu verringern (vgl hierzu im einzelnen Urteile des Senats vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - = BSGE 80, 223, 225 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht).

    Zwar betraf das Urteil des Senats vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - das Verfahren eines Kieferorthopäden.

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 29/96

    Rechtmäßigkeit von zahnärztlichen Honorarbescheiden - Unterlassen einer gemäß §

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R
    Das hat der Senat durch die Urteile vom 14. Mai 1997 (- 6 RKa 25/96 - BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - nicht veröffentlicht) entschieden.

    Nur diese Gesetzesauslegung entspricht auch dem gesetzlichen Anliegen, mit der Regelung das als Sofortmaßnahme zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringende Einsparvolumen auf die umsatzstarken Praxen zu konzentrieren und zugleich iS der Verbesserung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung Anreize für überdurchschnittliche Umsätze zu verringern (vgl hierzu im einzelnen Urteile des Senats vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - = BSGE 80, 223, 225 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht).

    Indessen hat der Senat am gleichen Tag in den Parallelverfahren 6 RKa 29/96, 6 RKa 30/96, 6 RKa 49/96 und 6 RKa 50/96 entsprechend entschieden.

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R
    Sie weist darauf hin, daß die Degression dem Zweck diene, eine übermäßige Punkteanforderung zu vermeiden, was der Situation bei der Kontingentierung, die Gegenstand des Senatsurteils vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 21/97 - gewesen sei, entspreche.
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 79/96

    Absenkung des Punktwertes bei Vertragszahnärzte

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R
    Das hat der Senat durch die Urteile vom 14. Mai 1997 (- 6 RKa 25/96 - BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - nicht veröffentlicht) entschieden.
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R

    Bundesknappschaft - Nichtbeteiligung am Gesamtvertragssystem - Anwendung -

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R
    Um die so formulierte gesetzliche Absicht, die Krankenkassen an den Kostenvorteilen in umsatzstarken Praxen zu beteiligen, zu realisieren, muß die gesamte vertragszahnärztliche Tätigkeit, unabhängig von der Vergütungs- bzw Abrechnungsstruktur, erfaßt werden (zur Berücksichtigung der im Rahmen der knappschaftszahnärztlichen Versorgung abgerechneten Punktmengen bei der Degression - Urteil des Senats vom heutigen Tage - B 6 KA 53/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 30/96

    Rechtmäßigkeit von zahnärztlichen Honorarbescheiden - Unterlassen einer gemäß §

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R
    Indessen hat der Senat am gleichen Tag in den Parallelverfahren 6 RKa 29/96, 6 RKa 30/96, 6 RKa 49/96 und 6 RKa 50/96 entsprechend entschieden.
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 49/96
    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R
    Indessen hat der Senat am gleichen Tag in den Parallelverfahren 6 RKa 29/96, 6 RKa 30/96, 6 RKa 49/96 und 6 RKa 50/96 entsprechend entschieden.
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 50/96
    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R
    Indessen hat der Senat am gleichen Tag in den Parallelverfahren 6 RKa 29/96, 6 RKa 30/96, 6 RKa 49/96 und 6 RKa 50/96 entsprechend entschieden.
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    Der Senat hat diese gesetzliche Ausgestaltung in seinem Urteil vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - als verfassungskonform angesehen (BSGE 80, 223 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22; ebenso in den in Parallelverfahren ergangenen, nicht veröffentlichten Urteilen vom selben Tag - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96; ferner Urteile vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R, 39/97 R , 42/97 R und 45/97 R und vom 28. April 1999 - B 6 KA 60/98 R - MedR 2000, 49).

    Wenn die Beklagte verpflichtet war, die für das Jahr 1996 von den betroffenen Zahnärzten einbehaltenen Honoraranteile bis zum 30. April 1997 an die einzelnen KKn weiterzuleiten (und ihr sonst nach § 85 Abs. 4f SGB V Einbehalte der KKn von 10 vH auf jede Forderung drohten), hält es sich auch im Rahmen der Ermächtigung des § 85 Abs. 4e Satz 5 SGB V, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität ein Berechnungsverfahren mit einem jahresweise ermittelten kassen- und leistungsspartenübergreifenden Mischpunktwert vorzusehen (insoweit übereinstimmend: LSG Niedersachsen, Urteil vom 30. Mai 2001 - L 3/5 KA 65/99, S 16 f unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R - ).

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 60/98 R

    Vergütung - vertragszahnärztliche Leistung - Degressionsregelung -

    Die auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG sowie auf das Rechtsstaatsprinzip gestützten Einwände hat er zurückgewiesen und ausgesprochen, daß die gesetzlichen Bestimmungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Urteile vom 14. Mai 1997, zB BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 und 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96, 50/96; außerdem Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - siehe ferner Urteile vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R, 39/97 R, 42/97 R, 45/97 R -).

    Die in § 85 Abs. 4c SGB V erfolgte schematisierende Festlegung, daß alle von den Krankenkassen gemeldeten Kostenerstattungen nach § 13 Abs. 2 SGB V bei der Ermittlung der Gesamtpunktmenge nach § 85 Abs. 4b SGB V zugrunde zu legen sind (vgl hierzu Urteile vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R, 39/97 R, 42/97 R, 45/97 R -), ist gleichfalls von der Befugnis des Gesetzgebers gedeckt, zu typisieren und zu schematisieren.

    Hierzu wird auf die Urteile des Senats vom 13. Mai 1998 (aaO) verwiesen.

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R

    Klage eines Fachzahnarztes für Kieferorthopädie gegen Honorarkürzungen wegen

    Die auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG sowie auf das Rechtsstaatsprinzip gestützten Einwände hat er zurückgewiesen und ausgesprochen, daß die gesetzlichen Bestimmungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Urteile vom 14. Mai 1997, zB BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 und 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96, 50/96; außerdem Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - siehe ferner Urteile vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R, 39/97 R, 42/97 R, 45/97 R -).

    Die in § 85 Abs. 4c SGB V erfolgte schematisierende Festlegung, daß alle von den Krankenkassen gemeldeten Kostenerstattungen nach § 13 Abs. 2 SGB V bei der Ermittlung der Gesamtpunktmenge nach § 85 Abs. 4b SGB V zugrunde zu legen sind (vgl hierzu Urteile vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R, 39/97 R, 42/97 R, 45/97 R -), ist gleichfalls von der Befugnis des Gesetzgebers gedeckt, zu typisieren und zu schematisieren.

    Hierzu wird auf die Urteile des Senats vom 13. Mai 1998 (aaO) verwiesen.

  • LSG Niedersachsen, 30.05.2001 - L 3/5 KA 65/99

    Degressierende Punktmenge; Vergütungsanspruch eines Vertragszahnarztes;

    Um die so formulierte gesetzliche Absicht, die Krankenkassen an den Kostenvorteilen in umsatzstarken Praxen zu beteiligen, zu realisieren, muss die gesamten vertragszahnärztliche Tätigkeit, unabhängig von der Vergütungs- und Abrechnungsstruktur, erfasst werden (vgl BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R -, vgl. ferner Urteil vom gleichen Tage - B 6 KA 53/97 R - zu Berücksichtigung auch der im Rahmen der knappschaftszahnärztlichen Versorgung abgerechneten Punktmengen bei der Degression).

    Etwas anderes ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben und auch faktisch nicht möglich (vgl ebenfalls BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R -).

  • LSG Niedersachsen, 26.07.2001 - L 3/5 KA 65/99
    Um die so formulierte gesetzliche Absicht, die Krankenkassen an den Kostenvorteilen in umsatzstarken Praxen zu beteiligen, zu realisieren, muss die gesamten vertragszahnärztliche Tätigkeit, unabhängig von der Vergütungs- und Abrechnungsstruktur, erfasst werden (vgl BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R -, vgl. ferner Urteil vom gleichen Tage - B 6 KA 53/97 R - zu Berücksichtigung auch der im Rahmen der knappschaftszahnärztlichen Versorgung abgerechneten Punktmengen bei der Degression).

    Etwas anderes ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben und auch faktisch nicht möglich (vgl ebenfalls BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R -).

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 61/00 B

    Verfassungsmäßigkeit der Degressionsvorschriften des § 85 Abs. 4b - f SGB V

    Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften bereits mehrfach geprüft und bejaht (Urteil vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - = BSGE 80, 223, 225 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff sowie Urteile vom selben Tag 6 RKa 29/96, 6 RKa 30/96, 6 RKa 49/96, 6 RKa 50/96 sowie Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 -, Urteile vom 13. Mai 1998 B 6 KA 39/97 R, B 6 KA 38/97 R, B 6 KA 42/97 R und B 6 KA 45/97 R, sowie Urteil vom 28. April 1999 - B 6 KA 60/98 R).
  • LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 3 KA 183/00

    Vergütungsanspruch eines Vertragszahnarztes; Aufhebung von Degressionsbescheiden;

    Die Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass die Überschreitung der Punktmengengrenze nicht punkt- bzw. datumsgenau, sondern nur abrechnungsbezogen und damit quartalsbezogen ermittelt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R - ).
  • SG Hamburg, 29.05.2002 - S 3 KA 1585/00
    Das BSG hat diese Regelung und die damit verbundenen Ziele der Sicherung der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und der Verhinderung von Fehlentwicklungen bei der Qualität der zahnärztlichen Versorgung als verfassungskonforme Regelung der Berufsausübung der Zahnärzte angesehen (BSGE 80, 223, 225/226 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 sowie die weiteren Urteile vom 14.5.1997, Az. 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96; siehe auch Urteile vom 3.12.1997, Az. 6 RKa 79/96 und vom 13.5.1998, Az. B 6 Ka 53/97 R, B 6 KA 38/97 R, B 6 KA 39/97 R, B 6 KA 42/97 R und B 6 KA 45/97 R und die Beschlüsse vom 17.11.1999 - B 6 KA 7/99 B und B 6 KA 50/99 B und vom 13.12.2000 - B 6 KA 61/00 B) und auch die Höhe der Abstaffelungsbeträge gebilligt (BSGE 80, 223, 230 f. = SozR a.a.O.).
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